Hygiene Nord

Trinkwasserspender

Besonders wichtig ist die regelmäßige Kontrolle von Trinkwasserspendern, wenn diese dazu genutzt werden, die Belegschaft oder Personen in öffentlichen Bereichen mit Trinkwasser zu versorgen. 

Die Trinkwasserspender werden in leitungsgebundene (direkt an die Trinkwasserleitung angeschlossene) und nicht leitungsgebundene Anlagen (z.B. mit Gallonen bestückte Eichrichtungen) unterschieden. Besondere Risiken entstehen durch Stagnation, zu hohe Betriebstemperaturen, Wartungsstau eines Filters oder eine mögliche Rückverkeimung durch kontaminierte Gläser und Flaschen. 

Die Bewertungsgrundlagen von Trinkwasserspendern sind aktuell nicht definiert. Viele Hersteller dieser Anlagen beziehen sich auf die Min/TafelWV-Mineral- und Tafelwasser-Verordnung. Diese ordnen das Wasser aus leitungsgebundenen Wasserspendern dem Tafelwasser zu, somit ergeben sich folgende Mikrobiologische Anforderungen: „Min/TafelWV“ §4 Absatz 1 Satz 1 und 2. „Natürliches Mineralwasser muss frei von Krankheitserregern sein. Dieses Erfordernis gilt als nicht erfüllt, wenn es in 250ml Escherichia coli, coliforme Keime, Fäkal-Streptokokken oder Pseudomonas aeruginosa sowie in 50ml Sulfit reduzierende, sporenbildende Anaerobier enthält“. 

Unsere Standarduntersuchung beinhaltet folgende Parameter:

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