Das Wasser in Schwimmbädern kann Mikroorganismen aber auch chemische Zusammensetzungen enthalten, welche die menschliche Gesundheit gefährden können. Der Grund hierfür liegt in der unsachgerechten Bereitstellung, Aufbereitung oder Desinfektion des Wassers. Diese können durch menschliche Fehlbedienung, aber auch durch einen Defekt in der Anlage hervorgerufen werden. Die regelmäßige Überwachung von mikrobiologischen und chemischen Parametern soll sicherstellen, dass Probleme schnell erkannt werden und Niemand zu Schaden kommt.
Die DIN 19643-1:06-2023 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung regeln die Häufigkeit und den Umfang der Untersuchungen durch ein Labor.
Bei allen ganzjährig betriebenen Becken in geschlossenen Räumen oder die sich zum Teil im Freien befinden und ausschließlich zu Saunabetrieben gehörende Kaltwassertauchbecken, sind Untersuchungen zur Kontrolle der Wasserbeschaffenheit monatlich durchzuführen.
Die Untersuchung der chemischen Parameter im Beckenwasser, sind im Abstand von maximal zwei Monaten zu messen. Das Untersuchungsintervall kann für diese Parameter auf maximal vier Monate ausgedehnt werden, wenn über den Zeitraum eines Jahres keine Überschreitungen der Grenzwerte nachgewiesen wurden.
Bei saisonal geöffneten Becken (Freibäder) ist die Untersuchungen zur Kontrolle der Wasserbeschaffenheit mindestens dreimal pro Badesaison, bei hoher Belastung durch Badegäste (mehrfache Überschreitung der Nennbelastung) mindestens zweimal monatlich durchzuführen.
Für den Parameter Legionella spec. darf das Untersuchungsintervall in Absprache mit dem Gesundheitsamt auf maximal drei Monate ausgedehnt werden, wenn in Filtrat und Beckenwasser für den Zeitraum eines Jahres keine Belastung festgestellt wurde.
Bei der monatlichen Untersuchung des Badebeckens werden folgenden mikrobiologische Parameter untersucht:
Des Weiteren werden folgende chemische Parameter untersucht:
Neben den oben erwähnten Parametern, werden noch viele weitere mikrobiologische und chemische Parameter im gesamten Aufbereitungssystem untersucht. Hierzu werden Proben aus dem Füllwasser, Filtrat und Reinwasser entnommen. Die Untersuchung ist in den Tabellen 5 und 6 der DIN 19643-1:2023 geregelt.
Die professionelle Aufbereitung des Schwimmbadwassers gewährleistet nicht nur kristallklares Wasser, sondern auch eine sichere und hygienische Umgebung für unbeschwerten Badespaß.
Sollte es bei einer Untersuchung zu Überschreitungen der Grenzwerte bei einzelnen Parametern kommen, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen, um schnell Abhilfe zu schaffen.
Badewasser kann diverse für den Menschen ungefährliche Mikroorganismen enthalten. Übersteigt die Gesamtheit dieser Mikroorganismen eine bestimmte Konzentration im Badewasser, deutet dies auf einen unzulänglichen Betrieb der Aufbereitungsanlage hin – verbunden mit einer Risikoerhöhung für den Badegast. Bei Überschreitung des oberen Wertes der DIN 19643 für die allgemeine Keimzahl von 100 KBE/ml sind folgende Maßnahmen zu empfehlen (Quelle: Umweltbundesamt):
E. coli (Escherichia coli) ist ein natürlicher Darm-Keim des Menschen, der durch Ausscheidungen oder Ausscheidungsrückstände in das Badewasser gelangen kann. Diese Ausscheidungen sind häufig nicht mit dem bloßen Auge erkennbar. Kommt es zum Verschlucken von verunreinigtem Badewasser, können gefährliche Durchfallerkrankungen entstehen. Zwar kann E.coli selbst nur in seltenen Fällen Infektionen verursachen, doch deutet sein Vorkommen darauf hin, dass neben E. coli auch Krankheitserreger aus dem Darm, wie Noroviren oder Salmonellen, ins Wasser gelangt sein können. Bei Überschreitung des oberen Wertes der DIN 19643 für E. coli von 0 KBE/100 ml sind folgende Maßnahmen zu empfehlen (Quelle: Umweltbundesamt):
Pseudomonas aeruginosa ist naturgegeben im Wasser vor, und ist ein äußerst anspruchslos wachsender Keim. Er vermehrt sich vor allem dort, wo Wasser stagniert. Er trägt zur Bildung von Biofilmen in Rohrleitungen und an Wandungen von Schwimmbädern bei, in denen er sich und auch anderen Wasserkeimen (z. B. Legionellen) einen guten Schutz vor Desinfektionsmitteln und anderen Einflüssen bietet.
Pseudomonas aeruginosa kann beim Menschen schwerwiegende Entzündungen, zum Beispiel des Gehörganges oder Auges, auslösen. Bei Überschreitung des oberen Wertes der DIN 19643 für Pseudomonas aeruginosa von 0 KBE/100 ml sind folgende Maßnahmen zu empfehlen (Quelle: Umweltbundesamt):
Bei Legionellen handelt es sich um eine Bakterienart, die natürlich im Wasser vorkommt und sich insbesondere in warmem Wasser gut vermehren kann. Für den Menschen besteht ein gesundheitliches Risiko, wenn er Legionellen-haltige Aerosole einatmet. Es kann u.a. zu schweren Lungenentzündungen (Legionellose) kommen. Bäder mit aerosolbildenden Vorrichtungen, die bei höheren Wassertemperaturen (>23°C) betrieben werden, stehen daher hinsichtlich einer Legionellen-Belastung besonders im Fokus. Werden Legionellen im Filtrat oder im Beckenwasser nachgewiesen, sollten in Abhängigkeit von der Legionellen-Konzentration folgende Maßnahmen durchgeführt werden (Quellen: DIN 19643, Umweltbundesamt):
Zur Desinfektion von Badewasser werden in der Regel chlorhaltige Substanzen verwendet, da diese leicht vor Ort zu bestimmen sind. Bereits bei kleinen, für den Nutzer unbedenklichen Konzentrationen zeigt sich eine schnelle Wirkung gegen eingetragene Mikroorganismen. Um eine ausreichende Wirksamkeit zu gewährleisten, darf das freie Chlor eine bestimmte Konzentration im Badewasser nicht unterschreiten. Ebenso sollte aus Gründen des Minimierungsgebotes und dem Bildungspotenzials von Nebenprodukten eine bestimmte Konzentration nicht überschritten werden.
Bei Unter- oder Überschreitung des Richtbereiches für freies Chlor nach DIN 19643 gelten folgende Werte:
0,3 mg/l – 0,6 mg/l (Normalbecken)
0,7 mg/l – 1,0 mg/l (Warmsprudelbecken, mit und ohne Ozon)
0,2 mg/l – 0,5 mg/l (bei Becken mit zusätzlicher Ozonstufe)
Empfohlene mögliche Maßnahmen:
Ein chlorhaltiges Desinfektionsmittel kann eine chemische Verbindung mit organischen Substanzen wie Schweiß, Urin oder Hautrückständen im Badewasser eingehen. Dabei entsteht das sogenannte gebundene Chlor, das aus Chloraminen besteht. Chloramine sind in erster Linie verantwortlich für den typischen Schwimmbadgeruch. Bei hoher Konzentration im Badewasser können sie Reizungen der Schleimhäute, besonders der Augen, verursachen. Eine Untergruppe der Chloramine, die Trichloramine, können bei entsprechend vorbelasteten Kleinkindern Asthmaanfälle auslösen. Erhöhte Messwerte für gebundenes Chlor können ein Indiz dafür sein, dass die Chlordosierung technische Mängel aufweist oder vermehrt organische Substanzen in das Badewasser getragen wurden.
Bei anhaltender oder mehrmaliger Überschreitung des oberen Wertes der DIN 19643 für gebundenes Chor von 0,2 mg/l sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:
Durch den Einsatz chlorhaltiger Desinfektionsmittel kann in Anwesenheit von organischen Substanzen im Badewasser, Trihalogenmethane (THM) als unerwünschtes Nebenprodukt entstehen. Der Mensch kann THM an der Wasseroberfläche über die Atemwege aufnehmen. THM stehen im Verdacht eine krebserzeugende Wirkung zu haben. Darüber hinaus können sie beim Menschen, bei höheren Konzentrationen, toxische Schädigungen an Leber und Niere verursachen.
Bei mehrmaliger oder deutlicher Überschreitung des oberen Wertes der DIN 19643 für THM von 0,02 mg/l sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:
Ist das Füll- oder zugeführte Frischwasser bromidhaltig (Meerwasser oder Sole- bzw. Thermalwasser), kann in Verbindung mit Ozon oder Chlor bei der Badewasseraufbereitung, Bromat entstehen. Bromat hat nierenschädigende und krebsfördernde Eigenschaften.
Wird der obere Wert der DIN 19643 für Bromat im Badewasser von 2mg/l überschritten, sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:
Chlorit und Chlorat können als Nebenprodukte einer Chlorung in das Badewasser gelangen. Die Gefährlichkeit dieser Salze besteht darin, dass sie beim Menschen die roten Blutkörperchen schädigen und den Sauerstofftransport im Körper behindern können (bei Menschen mit bestimmter Stoffwechselstörung). Darüber hinaus können sie den Jodeinbau in die Schilddrüse blockieren und zu einer Schilddrüsenvergrößerung führen.
Chlorit und Chlorat in Chlorgebinden können durch die Badewasseraufbereitung nicht entfernt werden. Die Einzelgehalte von Chlorit und Chlorat im Badewasser werden addiert und als Summe in den Messprotokollen dargestellt. Wegen der oxidativen Bedingungen im Beckenwasserkreislauf (Redoxspannung >750 mV) wird üblicherweise nur Chlorat zu finden sein, da Chlorit spontan zu Chlorat umgewandelt wird.
Bei Überschreitung des oberen Wertes nach DIN 19643 für die Summe von Chlorit/Chlorat von 30 mg/l sind folgende Maßnahmen zu empfehlen (Quelle: Umweltbundesamt, DIN 19643)
Aluminium ist Hauptbestandteil von Flockungsmitteln, die zur wirksamen Filtration bzw. zu einer Beseitigung von unerwünschten Schad- und Schmutzstoffen im Badewasser beitragen. Flockungsmittel werden in den Filteranlagen festgehalten. Dennoch kann Aluminium z. B. bei ungeeigneten pH-Werten und bei unzureichender Reaktionszeit für die Bildung der Flocken in das Beckenwasser gelangen. Erhöhte Alumini- umwerte im Beckenwasser können Indikator für einen Optimierungsbedarf der Aufbereitung sein.
Bei Überschreitung des oberen Wertes nach DIN 19643 für Aluminium von 0,05 mg/l sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:
Anhand des pH-Wertes wird der basische bzw. saure Charakter einer wässrigen Lösung gemessen. Insbesondere die Desinfektionswirkung steht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem pH-Wert. Mit steigendem pH-Wert lässt die Desinfektionswirkung des Chlors nach.
Bei Unterschreitung oder Überschreitung des Messbereiches für den pH-Wert nach DIN 19643 von 6,5 – 7,2 (bei Flockung mit Mitteln auf Aluminiumbasis, auch Aluminium-Eisen-Mischprodukte) sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:
Die Säurekapazität stellt ein Maß für die Wirksamkeit des Flockungsvorgangs und die Stabilität des pH-Wertes dar. Eine ausreichende Säurekapazität ist wichtig für die Neutralisation von Zusatzstoffen, die dem Badewasser-Kreislauf zugeführt werden. Die Mindestwerte der Säurekapazität im Badewasser sind abhängig von der Basizität des Flockungsmittels.
Bei Unterschreitung der Mindestwerte nach DIN 19643 von Basizität < 65% Mindestwert von 0,7 mmol/l Basizität ≥ 65% Mindestwert von 0,3 mmol/l ist folgende Maßnahme zu empfehlen:
Die Redox-Spannung gibt Auskunft über die im Beckenwasser herrschende Desinfektionsleistung. Für die Beurteilung der Desinfektionswirkung der zugegebenen Mittel ist dieser Parameter von erheblicher Bedeutung. Im Beckenwasser ist die Redox-spannung abhängig vom Konzentrationsverhältnis des Desinfektionsmittels zu den organischen Verunreinigungen. Wird vermehrt Desinfektionsmittel verbraucht (gezehrt), sinkt die Redox-spannung. Sie ist darüber hinaus auch abhängig vom pH-Wert. Je höher dieser ist, desto niedriger die Redox-spannung, bei gleicher Chlorkonzentration.
Bei Unterschreitung des unteren Wertes nach DIN 19643 für die Redox-Spannung von ≥750 mV sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:
*Quelle: www.staedteregionaachen.de
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