1. Geltungsbereich/Allgemeines
Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen und Auskunftserteilungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung oder ausgeschlossen werden für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen (einschließlich deren Anbahnung).Für etwaige Folgegeschäfte gelten diese Bedingungen in der jeweils neuesten Fassung auch dann, wenn auf sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen worden ist. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen an. Sie gelten auch gegenüber Kunden, die Verbraucher gemäß § 13BGB sind. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB und Zusatzbedingungen). Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der Hygiene Nord GmbH maßgebend.
2. Auftragserteilung
Ein klar formulierter, schriftlicher Analysenauftrag mit Angabe von Art und Umfang der gewünschten Dienstleistungen bildet die Grundlage für eine reibungslose Ausführung.
3. Annullierung
Bei Widerruf eines Auftrages durch den Auftraggeber werden die bis zum Zeitpunkt des Eintreffens bereits erledigten Arbeiten zum geltenden Tarif verrechnet. Das Gleiche gilt für den Abbruch eines Auftrages. Hier werden die bis zu dem Zeitpunkt angefallenen nachweislichen Kosten in Rechnung gestellt.
4. Dauerschuldverhältnisse
Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich die Hygiene Nord GmbH – mit Ausnahme der Regelungen für die Vergütung und den Leistungsumfang, die ggf. gemäß spezielleren Regelungen geändert werden können – Änderungen der AGB und der Zusatzbedingungen vor, soweit dies aus sachgerechten Gründen (z. B. zur Anpassung an geänderte rechtliche, organisatorische)
5. Methodik
Die Untersuchungen erfolgen nach offiziell anerkannten Standardmethoden. Wo solche fehlen, bedient sich die Hygiene Nord GmbH selbst entwickelter Verfahren, die dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Als akkreditiertes Prüflaboratorium richtet sich die Hygiene Nord GmbH strikt nach der Norm DIN EN 17025.
6. Preise und Angebote
Die Berechnung erfolgt in EURO zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preisen unter Berücksichtigung und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angebote sind freibleibend. Die Preise in unseren Katalogen verstehen sich im Inland als Richtpreise ohne Mehrwertsteuer. Die Preise in unseren Katalogen gelten für Einzelanalysen. Preisreduktionen für große Probenserien oder Daueraufträge werden mit dem Auftraggeber vereinbart. Bei speziellen Probenbehandlungen sowie Eilaufträgen werden aufwandabhängige Zuschläge verrechnet. Nicht im Verzeichnis aufgeführte Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet. Durch die Kostenentwicklung bedingte Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
7. Lieferfristen
Die Bearbeitungszeit der Aufträge richtet sich nach deren Art und Umfang. Es wird eine möglichst schnelle Erledigung zugesichert. Unvorhersehbare Personal- oder Apparateausfälle entbinden die Hygiene Nord GmbH von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen und schließen eventuell sich daraus ergebende Schadenersatzforderungen aus. Die Kosten für die Zusendung der Prüfberichte trägt die Hygiene Nord GmbH. Die Kostenübernahme für die Zusendung eventueller Probenahmegefäße, für Untersuchungsgüter, o.ä. obliegt der Entscheidung der Hygiene Nord GmbH.
8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von der Hygiene Nord GmbH sind innerhalb 14 Tagen ab Faktura-Datum ohne Skonto zu bezahlen. Zahlungsvereinbarungen von Vorschuss- oder Teilrechnungen in Abhängigkeit von Dauer und Umfang obliegt der Hygiene Nord GmbH.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Hygiene Nord GmbH behält sich das Eigentum an denen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen vor. Für den Fall, dass der Vertragspartner die von der Hygiene Nord GmbH gelieferten Waren weiter veräußert, gilt der erweiterte bzw. durchgreifende Eigentumsvorbehalt ausdrücklich als vereinbart. Die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung wird für den Auftraggeber erst bei vollständigem Zahlungseingang auf dem Bankkonto der Hygiene Nord GmbH erreicht, wobei Aufrechnungen jeglicher Art ausgeschlossen sind. Berechtigte Forderungen des Vertragspartners sind stets separat geltend zu machen und separat einzufordern. Eine Verpfändung, Abtretung oder Sicherheitsübereignung des Vertragsgegenstands durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen.
10. Proben- und Datenaufbewahrung
Die Reste von nicht verderblichen Proben werden mindestens drei Monate gelagert. Untersuchungsrelevante Daten und Ergebnisse werden mindestens 10 Jahre aufbewahrt.
11. Vergabe von Unteraufträgen
Die Hygiene Nord GmbH kann bei Bedarf und unter Beibehaltung der im QM-System festgelegten Sorgfaltspflicht außenstehende Fachleute oder andere Laboratorien einbeziehen.
12. Geheimhaltung
Die Preisgabe von Informationen ist nur zulässig, wie es die sachgemäße und weisungskonforme Auftragsausführung erfordert. Herangezogene Fachleute oder andere Laboratorien haben sich ebenfalls nachweislich zur Geheimhaltung zu verpflichten.
13. Mängelhaftung
Unmittelbare Schäden: Die Hygiene Nord GmbH haftet nicht bei leichtfahrlässig verursachten Schäden. Für Personen- und Sachschäden ist die Haftung bei mittelfahrlässig verursachten Schäden nur bis zum Betrag der Versicherungssumme der Betriebshaftpflicht-Versicherung der Hygiene Nord GmbH gegeben. Für Vermögensschäden haftet die Hygiene Nord GmbH nur bei grobfahrlässig und absichtlich verursachten Schäden. Mittelbare Schäden: Die Hygiene Nord GmbH haftet nur bei grobfahrlässig und absichtlich verursachten Schäden.
14. Haftung im Allgemeinen
Die Hygiene Nord GmbH haftet nicht für Schäden, die durch leichte und mittlere Fahrlässigkeit verursacht werden.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien die Gerichte in Greifswald für zuständig. Die Parteien erklären das deutsche Recht für anwendbar.